ORDINATIONSGEHILFENKURS
Mit
freundlicher Unterstützung der
ÄRZTEKAMMER
FÜR KÄRNTEN
Ausführliche Info zum
nächsten Ordinationsgehilfenkurs (pdf)
Gesetzliche
Grundlagen:
Der
Ordinationsgehilfenkurs ist die vorgeschriebene
Ausbildung zum/zur Ordinationsgehilfen/-in gemäß
dem Bundesgesetz Medizinisch-technischer Fachdienst und
Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G), BGBl.
Nr. 102/1961
i. d. g. F.. Der Beruf berechtigt zur Durchführung einfacher
Hilfsdienste bei ärztlichen Verrichtungen im Rahmen ärztlicher Ordinationen,
jedoch mit Ausnahme der Ordinationen
von Fachärzten für Zahnheilkunde sowie von Dentisten.
Die
Tätigkeit als Ordinationsgehilfe/-in
darf berufsmäßig bereits vor Ablegung der vorgesehenen kursmäßigen
Ausbildung ausgeübt werden. Die
erfolgreiche Absolvierung dieser Ausbildung ist innerhalb von 2 Jahren ab
Berufsantritt nachzuweisen, sonst erlischt die Berechtigung zur weiteren
berufsmäßigen Ausübung der Tätigkeit als Ordinationsgehilfe/-in.
Kursdauer: Beginn 14.12.2011 bis Dezember 2012
Unterricht:
Jeden Mittwoch Nachmittag an Schultagen
6 Unterrichtseinheiten:
13.00 - 14.30 Uhr
14.45 - 16.15 Uhr
16.30 - 18.00 Uhr
Kursgebühr:
siehe Ausführliche Info (pdf!
Kursabschlussprüfung:
Anfang Dezember erfolgt die kommissionelle Kursabschlussprüfung. Nach erfolgreicher Ablegung der
Kursabschlussprüfung sind Sie geprüfte/r Ordinationsgehilfe/-in.