ORDINATIONSGEHILFENKURS

Mit freundlicher Unterstützung der
ÄRZTEKAMMER FÜR KÄRNTEN


Ausführliche Info zum nächsten Ordinationsgehilfenkurs (pdf)

Gesetzliche Grundlagen:

Der Ordinationsgehilfenkurs ist die vorgeschriebene Ausbildung zum/zur Ordinationsgehilfen/-in gemäß dem Bundesgesetz Medizinisch-technischer Fachdienst und Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G), BGBl. Nr. 102/1961 i. d. g. F.. Der Beruf berechtigt zur Durchführung einfacher Hilfsdienste bei ärztlichen Verrichtungen im Rahmen ärztlicher Ordinationen, jedoch mit Ausnahme der Ordinationen von Fachärzten für Zahnheilkunde sowie von Dentisten.

Die Tätigkeit als Ordinationsgehilfe/-in darf berufsmäßig bereits vor Ablegung der vorgesehenen kursmäßigen Ausbildung ausgeübt werden. Die erfolgreiche Absolvierung dieser Ausbildung ist innerhalb von 2 Jahren ab Berufsantritt nachzuweisen, sonst erlischt die Berechtigung zur weiteren berufsmäßigen Ausübung der Tätigkeit als Ordinationsgehilfe/-in.

Kursdauer: Beginn 14.12.2011 bis Dezember 2012 

Unterricht: Jeden Mittwoch Nachmittag an Schultagen
6 Unterrichtseinheiten:
13.00 - 14.30 Uhr
14.45 - 16.15 Uhr
16.30 - 18.00 Uhr

Kursgebühr: siehe Ausführliche Info (pdf!

Kursabschlussprüfung:
Anfang Dezember erfolgt die kommissionelle Kursabschlussprüfung. Nach erfolgreicher Ablegung der Kursabschlussprüfung sind Sie geprüfte/r Ordinationsgehilfe/-in.