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Mit 11. Mai 2013 trat die Nadelstichverordnung (NastV) des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Kraft: BGBLA_2013_II_16.pdf

Diese Verordnung gilt für alle medizinischen Bereiche, wenn für Arbeitnehmer/-innen die Gefahr besteht, sich mit scharfen oder spitzen medizinischen Instrumenten zu verletzen.
■ Die Gefahren sind in die Arbeitsplatzevaluierung aufzunehmen.
■ Gibt es geeignete medizinische Instrumente mit integrierten Sicherheits- und Schutzmechanismen, mit denen ein gleichwertiges Arbeitsergebnis erzielt werden kann, so sind diese bereitzustellen und zu verwenden.
■ Recapping-Verbot: Das Wiederaufsetzen der Schutzkappe auf die gebrauchte Nadel (bisher verwendeter Systeme) ist verboten.
■ Für die Entsorgung scharfer und spitzer Instrumente sind geeignete Abwurfbehälter zur Verfügung zu stellen.
■ Die Mitarbeiter sind entsprechend zu unterweisen.
■ Ein Informations- und Maßnahmenblatt für Nadelstichverletzungen ist aufzulegen.
Vorgehen bei Nadelstichverletzungen.pdf

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