oeifam header

Medizinische Assistenzberufe-Gesetz – MABG
Das in BGBl. I Nr. 89/2012 veröffentlichte Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainingstherapie (MABG) ersetzt ab 1.1.2013 das aus dem Jahre 1961 stammende Sanitätshilfsdienstgesetz (MTF-SHD-G). Diese Regelung bewirkt unter anderem:

Die Berufsbezeichnung wird damit von Ordinationsgehilfe/-in zu Ordinationsassistent / Ordinationsassistentin geändert. Nach dem MTF-SHD-G ausgebildete Ordinationsgehilfen/-innen dürfen den Beruf der Ordinationsassistenz ausüben, soweit sie über die im Berufsbild definierten Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen.
Das Berufsbild schließt die Blutentnahme aus der Vene (ausgenommen bei Kindern) sowie die Durchführung standardisierter Untersuchungen ein.
Die Verpflichtung zur Fortbildung ist erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Ein Jahr nach der Kundmachung des MAB-G trat am 30.9.2013 die MAB-Ausbildungsverordnung (MAB-AV) in Kraft, die die Ausbildung zur Ordinationsassistenz regelt. Die Ausbildung zur Ordinationsassistenz besteht aus dem MAB-Basismodul und dem Aufbaumodul Ordinationsassistenz.

zum Ausbildungsangebot

zum Fortbildungsangebot

 

ÖIfAM | Schule für medizinische Assistenzberufe

Durch Weiternutzung dieser Webseite stimmen Sie der Verwendung Ihrer Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung zu.