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Im Rahmen der Weiterbildung zum ÖÄK-DIPLOM PSYCHOSOMATISCHE MEDIZIN (PSY II) sind gemäß Anlage 33 zur Verordnung über ärztliche Weiterbildung in der Vermittlung praktisch-psychosomatischer Fertigkeiten u. a. mindestens 40 Arbeitseinheiten (AE) à 45 Minuten Psychosomatische Einzel- und Gruppentherapien vorgeschrieben.

Davon sollen gemäß Beschluss des Lehrausschusses der Ärztekammer für Kärnten 30 AE à 45 Minuten als Praktikum an einer einschlägigen Krankenhausabteilung oder bei einer/einem in der Liste der Österreichischen Ärztekammer eingetragenen Lehrtherapeutin / Lehrtherapeuten absolviert werden.
Zehn Arbeitseinheiten werden vom ÖIfAM im Rahmen der Theorieblöcke angeboten.

Liste der Praktikumsstellen

Formular zur Dokumentation 

 

 

PSY II | Termine

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