Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz
Diese umfasst
1. die erfolgreiche Absolvierung von
mindestens drei Ausbildungen in medizinischen Assistenzberufen gemäß MABG § 20
oder
eine Ausbildung in der Pflegehilfe gemäß GuKG oder als medizinische/r Masseur/in gemäß MMHmG sowie mindestens eine Ausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf gemäß MABG § 20
sowie
2. die Erstellung einer Fachbereichsarbeit
im Gesamtausmaß von mindestens 2500 Stunden.
Modul Fachbereichsarbeit
Das zur Qualifikation „Diplomierte medizinische Fachassistenz (MFA)" führende Modul Fachbereichsarbeit umfasst mindestens 200 Stunden, wovon der Großteil auf die eigenständige schriftliche Erarbeitung der Fachbereichsarbeit in Form einer gegliederten Literaturarbeit zu einem berufsspezifischen Thema fällt.
Zu Beginn des Moduls werden grundlegende Arbeitstechniken vermittelt. Das Thema der Fachbereichsarbeit ist von den Auszubildenden zu wählen. Die thematische Verknüpfung von mindestens zwei der im Rahmen der Ausbildung in der medizinischen
Fachassistenz absolvierten Ausbildungen ist anzustreben. (siehe auch Anlage 9 zur MAB-AV)
Eine Lehrkraft bietet methodisch-fachliche Unterstützung und Anleitung. Das Modul schließt mit der Präsentation der Arbeit im Rahmen einer kommissionellen Abschlußprüfung.