Österreichisches Institut für Allgemeinmedizin (ÖIfAM)
Aus- und Weiterbildung für Ärzte und Ordinationspersonal
St. Veiterstraße 34 / II
A- 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon +43 (0)463 / 55449
Fax +43 (0)463 / 514624
e-Mail: institut {at} allmed.at
ZVR-Zahl: 477634321
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen (AGB-V)“ gelten zwischen dem ÖIfAM und allen Teilnehmenden an Seminaren, Lehrgängen, Modulen gemäß MAB-Gesetz, Schulungen, Kursen und sonstigen Aus- und Fortbildungen (nachfolgend zusammenfassend als „Veranstaltungen“ bezeichnet) des ÖIfAM.
(2) Eine Veranstaltung kann mehrere Termine umfassen.
(3) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklären die Teilnehmenden ihr Einverständnis und die Bindung an diese AGB-V.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB-V aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB-V unverändert wirksam.
(5) Die Aufnahme in eine Veranstaltung erfolgt nach Maßgabe freier Plätze in der Reihenfolge des Einlangens der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Ausgenommen davon sind bei einigen Veranstaltungen Vorreihungen aufgrund spezieller Voraussetzungen, die in Publikationen zur jeweiligen Veranstaltung angekündigt sind.
(6) Das ÖIfAM behält sich das Recht vor, Bedingungen, Preise, Veranstaltungsorte, Termine und Zeiten sowie Inhalte sich ändernden Anforderungen anzupassen sowie auch andere Unterrichtende als angekündigt einzusetzen.
§ 2 Rücktrittsrecht lt. Fernabsatzgesetz
(1) Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per Fax, e-Mail oder auf elektronischem Wege, steht dem/der Teilnehmenden als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 14 Tagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Der § 2 Abs. (1) gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Tage ab dem Vertragsabschluss beginnen.
§ 3 Teilnahmegebühr
(1) Die in Publikationen des ÖIfAM angegebenen Teilnahmegebühren werden spätestens nach Beginn der jeweiligen Veranstaltung (USt.-frei) in Rechnung gestellt und sind, wenn nicht gesondert angeführt oder schriftlich anders vereinbart, nach Rechnungserhalt fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug ist das ÖIfAM berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem von der Österreichischen Nationalbank veröffentlichen Basiszinssatz zu verrechnen, wobei der Basiszinssatz, der am letzten Tag eines Halbjahres gilt, für das nächste Halbjahr maßgebend ist. Darüber hinaus kann das ÖIfAM alle durch den Verzug entstehenden Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten, in Rechnung stellen.
§ 4 Storno
(1) Jede Veranstaltung kann bis 56 Tage (acht Wochen) vor Veranstaltungsbeginn kostenlos storniert werden. Bei späterem Storno oder Nichterscheinen am Beginn der Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr verrechnet.
(2) Die Stornogebühr entfällt, wenn vom Teilnehmenden ein der Zielgruppe entsprechender Ersatzteilnehmender nominiert wird, der die Veranstaltung besucht und die Teilnahmegebühr entrichtet.
(3) Bei vorzeitigem Ausscheiden aus einer Veranstaltung entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder sonstiger Kosten.
(4) Versäumte Veranstaltungsteile können, wenn diese wieder angeboten werden und für die jeweilige Veranstaltungssparte nicht anderslautende Bedingungen gelten, bei entsprechender Anmeldung nach Maßgabe freier Plätze nachgeholt werden.
§ 5 Absage von Veranstaltungen
(1) Das ÖIfAM behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder anderen Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung einer Veranstaltung unmöglich machen, die betreffende Veranstaltung ggf. auch kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe rückerstattet.
(2) Bei Absagen von Veranstaltungen oder Terminverschiebungen leistet das ÖIfAM keinen Ersatz für eventuell entstandene Aufwendungen.
§ 6 Arbeitsunterlagen / Skripten
(1) Den Teilnehmenden werden Skripten oder sonstige Arbeitsunterlagen zur Verfügung gestellt. Diese sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bekannt gegeben wird, in der Seminargebühr enthalten.
(2) Die vom ÖIfAM zur Verfügung gestellten Unterlagen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der/des Teilnehmenden bestimmt und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des ÖIfAM nicht – auch nicht auszugsweise – kopiert, fotografiert, vervielfältigt oder weitergegeben werden.
§ 7 Teilnahmebestätigungen / Ausbildungsnachweise / Zeugnisse
Für die Ausstellung entsprechender Bestätigungen gelten Voraussetzungen und Bedingungen der jeweiligen Veranstaltungssparten.
§ 8 Lichtbilder und Videoaufnahmen
Bei Veranstaltungen können Lichtbilder oder Videoaufnahmen entstehen, welche die Teilnehmenden abbilden. Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass solche Bilder oder Videos seitens des ÖIfAM für eigene Informationszwecke oder eine mediale Berichterstattung über diese Veranstaltung veröffentlicht werden dürfen. Darüber hinaus ist eine Weitergabe der Bilder an Dritte zum Zwecke einer gewerblichen oder privaten Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung der Abgebildeten nicht gestattet.
§ 9 Datenschutz
(1) Die Teilnehmenden stimmen zu, dass die von ihnen angegebenen Daten zum Zwecke der Administration vom ÖIfAM verarbeitet und im zur Veranstaltungsorganisation unbedingt notwendigen Umfang an Dritte weitergegeben werden.
(2) Für den Fall, dass der/die Teilnehmende dritte Personen zu einer Veranstaltung anmeldet, erklärt der/die Teilnehmende hiermit ausdrücklich, dass er/sie bevollmächtigt ist, diese Anmeldung vorzunehmen und eine entsprechende datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung abzugeben.
(3) Alle online an uns übermittelten Daten werden per https verschlüsselt übertragen.
(4) Im Falle von Zusendungen über Leistungen und Produkte des ÖIfAM (Veranstaltungen, Publikationen...) jeglicher Art kommt § 107 TKG (Telekommunikationsgesetz) zur Anwendung.
§ 10 Haftungsausschluss
(1) Das ÖIfAM haftet weder für mitgebrachte Gegenstände noch für sonstige Schäden und Kosten inklusive entgangenen Verdienst, Gewinn oder Anspruch Dritter, Datenverlust, Reise- und Übernachtungskosten sowie Folge- und Vermögensschäden jeder Art.
(2) Für Personenschäden erfolgt die Haftung im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11 Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten gilt die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des ÖIfAM als vereinbart.
§ 12 Gültigkeit
Mit Verlautbarung dieser AGB-V verlieren die AGB-V vom 8.2.2017 ihre Gültigkeit. Diese AGB-V gelten ab 28.7.2017 12:00 Uhr.