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Häufig ist es Patienten nicht möglich, zu erkennen, dass ihre körperlichen Beschwerden seelische Ursachen haben. Der Arzt/ die Ärztin für psychosomatische Medizin kann durch seine medizinische Ausbildung zuerst körperliche Beschwerden ausschließen oder behandeln, um dann dem Patienten/ der Patientin zu helfen, mögliche psychosoziale Hintergründe seines /ihres Leidens zu erkennen, als solche zu akzeptieren und daraus gemeinsam eine wirksame Behandlungs- bzw. Veränderungsstrategie zu entwickeln.
ÖÄK-DIPLOM PSYCHOSOMATISCHE MEDIZIN
Fortbildungscurriculum
■ Theorie | 80 AE
- Grundlagen der Psychosomatischen Medizin sowie der ärztlich-psychotherapeutischen Methoden
- Ärztliche Ethik und Philosophie
- Grundlagen seelischer Funktionen (Affekte, Lernen, Gedächtnis, Krankheitsverhalten und -bewältigung, Persönlichkeit, Compliance u. a.)
- Grundlagen der intersubjektiven Ärztin/Arzt-Patient*innen-Beziehungsgestaltung und psychosomatischen Gesprächsführungstechniken im Einzel-, Gruppen- und Familiensetting
- Diagnose und Therapie psychosomatischer Störungen in verschiedenen Lebensabschnitten; Spezielle Psychosomatik
- Lebensphasenentwicklung und Krisen
- Grundzüge der Psychopharmakotherapie
- Krisenintervention und Krisenbetreuung in der ärztlichen Praxis
- Grundlagen der interdisziplinären Kooperation
- Grundlagen der Sexualmedizin und der geschlechtsspezifischen Aspekte in der Psychosomatischen Medizin
■ Selbsterfahrung und Vermittlung praktisch-psychosomatischer Fertigkeiten | 220 AE davon:
- Psychosomatische Einzel- und Gruppentherapien | mind. 40 AE, davon 30 AE als Praktikum
- Selbsterfahrung in kontinuierlicher Gruppe | mind. 80 AE
- Erlernen einer Entspannungstechnik | mind. 20 AE
- Balintarbeit in kontinuierlicher Gruppe | mind. 40 AE
- Supervision (Gruppenarbeit) der psychosomatischen Behandlung | mind. 20 AE
■ Praxis der ärztlichen Tätigkeit unter psychosomatischen Aspekten einschließlich schriftlicher Falldarstellung | 200 AE
Voraussetzungen
Für den Theorieteil: abgeschlossenes Medizinstudium, für Balint/Supervisionsgruppe und Training der ärztlichen Gesprächsführung sowie praktische Umsetzung: Eintragung in die Ärzteliste und Umgang mit Patienten. Für die Diplomverleihung ist es erforderlich, auch das ÖÄK-Diplom für Psychosoziale Medizin (PSY I) absolviert zu haben (Ausnahme: Fachärzte/-innen für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin).
Zieldefinition
Ziel ist es, sich ausreichende ärztlich-psychosomatische Fähigkeiten und Fertigkeiten anzueignen. Diese psychosomatische Grundversorgung unterscheidet sich qualitativ von ärztlicher Beratung und dem ärztlichen Basisgespräch. Sie stellt an den Arzt höhere Anforderungen, ohne dass diese allerdings Voraussetzung und Kennzeichen von Psychotherapie beinhalten.
Die psychosomatische Grundversorgung umfasst:
■ Psychosomatische Diagnosestellung: Ein komplexes Krankheitsgeschehen ist in Richtung einer bio-psycho-sozialen Gesamtdiagnose zu klären.
■ Differentielle Indikationsstellung zu einer Behandlung je nach den Erfordernissen der aktuellen Krankheitssituation des Patienten (Somato-, Pharmako- und Psychotherapie) im Sinne einer integrativen Behandlung.
■ Begrenzte Zielsetzung: Symptombeseitigung oder –linderung, Vermeidung von Chronifizierung, Einsichtsvermittlung in pathogene Zusammenhänge und Lebensprozesse, Angebote zur Umorientierung, Motivation zur Psychotherapie
■ Erkennen und Verstehen von Gefühlen, adäquater Umgang mit der Gefühlsbeziehung zwischen Arzt und Patient, um diese Beziehung in Diagnose und Therapie besser nützen zu können.
■ Anwendung einer Entspannungstechnik in der Arbeit mit Patienten
Sonderregelung
■ Aus der Ausbildung für das Sonderfach Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin werden 10 AE Theorie, Erfahrungen und Fertigkeiten angerechnet sowie zur Gänze das Modul 4 „Psychosomatische Medizin/Fachspezifische Schmerztherapie“. Das jeweilige Stundenausmaß ist zu belegen.
■ Aus der Ausbildung für das Sonderfach Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin können die durchgeführten Ausbildungsteile Theorie, Erfahrungen und Fertigkeiten angerechnet werden. Die Ausbildungsteile sind zu belegen.
Fortbildungsdauer
Der Lehrgang dauert drei Semester. Er beinhaltet alle erforderlichen Fortbildungsschritte (Theorie, Balint-/Supervisionsgruppe, Selbsterfahrung,...) zum Erlangen des Diploms für Psychosomatische Medizin (PSY II). Der Einstieg ist zu jedem Semesterbeginn möglich, sofern bei genügender Teilnehmerzahl ein kontinuierliches Angebot besteht.
Eine Ausbildungseinheit (AE) entspricht 45 Minuten. Fehlzeiten werden nur bis zu einem Ausmaß von 10% toleriert.
Leistungspositionen
Eine Verrechnung der Leistungen mit den Kassen ist nur möglich, wenn PSY I und PSY II absolviert wurden.
■ ÖGK
Pos. 10j Ausführliches psychosoziales-psychosomatisches Gespräch
Pos. 11z Eingehende Beratung u. Betreuung bei psychiatr. Erkrankungen mit erhöhtem Zeitaufwand (nur für Ärzte für Allgemeinmedizin)
■ BVAEB, SVS
Pos. PS Psychosomatisch orientiertes Diagnose- und Behandlungsgespräch
Pos. 35e Ausführl. Fremdanamnese mit Bezugspersonen im Zuge der Behandlung
Pos 36a Verbale Intervention bei psych. Erkrank. / heilpäd. Behandl. bei Kindern
Pos 36c Psychotherapeutisch orientierte Abklärung vor Beginn einer geplanten psychotherapeutischen Behandlung 50min
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