Mit einer Patientenverfügung können Sie bestimmte medizinische Behandlungen für den Fall, dass Sie sich nicht mehr wirksam äußern können, im Vorhinein ablehnen. Das Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) sieht zwei Varianten vor:
1. Die verbindliche Patientenverfügung: Arzt, Pflegeteam, Angehörige und andere in ein Behandlungsgeschehen möglicherweise eingebundene Personen (etwa Erwachsenenvertreter oder ein vom Arzt angerufenes Gericht) sind daran verbindlich gebunden.
2. Die beachtliche Patientenverfügung: Arzt und andere Beteiligte müssen auf die Verfügung und den darin geäußerten Willen des Patienten Bedacht nehmen, sind daran aber nicht unter allen Umständen gebunden.
Ausführliche Informationen finden Sie im Patientenverfuegung-Ratgeber.pdf
Patientenverfuegung-Formular.pdf
Patientenverfuegung-online-Formular.pdf
Patientenverfuegung-Hinweiskarte.pdf
Patientenverfuegung-Erneuerungsformular.pdf
Quelle der Downloads (Version 2019): Patientenanwaltschaft Kärnten
