Mit einer Patientenverfügung können Sie bestimmte medizinische Behandlungen für den Fall, dass Sie sich nicht mehr wirksam äußern können, im Vorhinein ablehnen. Das Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) sieht zwei Varianten vor:
1. Die verbindliche Patientenverfügung: Arzt, Pflegeteam, Angehörige und andere in ein Behandlungsgeschehen möglicherweise eingebundene Personen (etwa Sachwalter oder ein vom Arzt angerufenes Gericht) sind daran verbindlich gebunden.
2. Die beachtliche Patientenverfügung: Arzt und andere Beteiligte müssen auf die Verfügung und den darin geäußerten Willen des Patienten Bedacht nehmen, sind daran aber nicht unter allen Umständen gebunden.
PatientenverfuegungArbeitsbehelf.pdf
PatientenverfuegungFormular.pdf
PatientenverfuegungHinweiskarte.pdf