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Mit einer Patientenverfügung können Sie bestimmte medizinische Behandlungen für den Fall, dass Sie sich nicht mehr wirksam äußern können, im Vorhinein ablehnen. Das Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) sieht zwei Varianten vor:

1. Die verbindliche Patientenverfügung: Arzt, Pflegeteam, Angehörige und andere in ein Behandlungsgeschehen möglicherweise eingebundene Personen (etwa Sachwalter oder ein vom Arzt angerufenes Gericht) sind daran verbindlich gebunden.
2. Die beachtliche Patientenverfügung: Arzt und andere Beteiligte müssen auf die Verfügung und den darin geäußerten Willen des Patienten Bedacht nehmen, sind daran aber nicht unter allen Umständen gebunden.

PatientenverfuegungArbeitsbehelf.pdf

PatientenverfuegungFormular.pdf

PatientenverfuegungHinweiskarte.pdf




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