Mit 1.6.2026 startet die Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin, daher muss eine Neuanerkennung der Lehrpraxis erfolgen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Österreichischen Ärztekammer bzw. bei der Ärztekammer für Kärnten.
Voraussetzung für die Anerkennung als Lehrpraxis ist u.a. eine dreijährige Tätigkeit als niedergelassene Ärztin/als niedergelassener Arzt und die Absolvierung des Lehrpraxisleiterseminars. Zusätzlich müssen eine ausreichende Patientenfrequenz und ein ausreichendes Leistungsspektrum vorliegen.
Historisch:
Der Turnusarzt hat seit August 1986 die Möglichkeit, sich auch in einer vom Gesundheitsministerium anerkannten Lehrpraxis auszubilden, um speziell auf die Besonderheiten und Anforderungen der primärärztlichen Versorgung unter Praxisbedingungen vorbereitet zu werden.
Wie aus einer Studie des Österreichischen Institutes für Allgemeinmedizin und des Spitalsärzteverbandes unter Krankenhausärzten hervorgeht, fühlen sich 57 % der Spitalsärzte für die Niederlassung als praktischer Arzt ungenügend vorbereitet, wenn sie nur im Spital weitergebildet wurden. Welche Gründe beziehungsweise Kritiken werden dabei angegeben?
Zitat: "Ausbildung nur an den 3 % Klinik- und Spitalspatienten, die von der Praxis ans Krankenhaus abgegeben werden, keine Einarbeitung in selbständiges Handeln in Eigenverantwortung, nur einseitige Ausbildung auf Fachabteilungen, Spitalsausbildung allein ist keine Vorbereitung für die Praxistätigkeit, Fünf-Sinne-Diagnostik wird zugunsten der technischen Diagnostik vernachlässigt, keine Erfahrung mit methodischem Vorgehen bei sogenannten Bagatellfällen, keine theoretischen Grundlagen für Allgemeinmedizin, mehr lernen am Erfahrungsschatz älterer praktischer Ärzte, Degradierung des Turnusarztes zum Zuschauer, Spritzengeber und Krankengeschichtenschreiber." Zitatende
Wieviel Monate Lehrpraxis? >>> Video der JAMÖ, Prag 2013