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Arbeitsmedizin ist eine präventive Disziplin im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes. Zeitgemäße Arbeitsmedizin nimmt Einfluss auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes und die Arbeitsvorgänge und zielt auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, um Gesundheitsbelastungen zu vermeiden. Bei Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung orientiert sich die Arbeitsmedizin an der Deklaration von Luxemburg(pdf).
Die Forschung auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin erschließt neue Erkenntnisse und will damit nicht nur Berufskrankheiten, sondern auch Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermeiden und so zur Gesundheit der Arbeitenden beitragen.
Aufgabe der Arbeitsmedizin
ASchG § 81. (1) Arbeitsmediziner haben die Aufgabe, die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes, der auf die Arbeitsbedingungen bezogenen Gesundheitsförderung und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesen Gebieten zu unterstützen.
(2) Arbeitgeber haben den Arbeitsmedizinern alle zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, insbesondere betreffend die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente, Aufzeichnungen und Berichte über Arbeitsunfälle, die Ergebnisse von Messungen betreffend gefährliche Arbeitsstoffe und Lärm sowie von sonstigen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz maßgeblichen Messungen und Untersuchungen. Arbeitsmediziner sind gesondert zu informieren, wenn Arbeitnehmer aufgenommen werden, oder wenn Arbeitnehmer auf Grund einer Überlassung gemäß § 9 beschäftigt werden, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

Geschichte der Arbeitsmedizin (pdf) | Eine ausführliche Abhandlung von Dr. Stefan Bayer, 2009

einflussfaktoren

Berufsbild | Ausbildung zum Arbeitsmediziner| Begehung und Evaluierung (Arzt als Dienstgeber)

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