BERUFLICHE MÖGLICHKEITEN ALS ALLGEMEINMEDIZINER/-IN
Voraussetzungen
Formale Voraussetzungen für die arbeitsmedizinische Tätigkeit sind das ius practicandi oder eine abgeschlossene Facharztausbildung und zusätzlich die Absolvierung des gesetzlich vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Grundlagenlehrgangs an einer Akademie für Arbeitsmedizin, der auch Bestandteil der Ausbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin ist.
Weitere Voraussetzung ist, das in der Ausbildung erworbene arbeitsmedizinische Fachwissen durch laufende Fortbildung auf dem neuesten Stand zu halten.
Über formale und fachliche Vorbedingungen hinaus ist das Vorhandensein bestimmter persönlicher Eigenschaften ebenfalls Voraussetzung für eine erfolgreiche arbeitsmedizinische Tätigkeit.
Der Arbeitsmediziner braucht Verständnis für die technologischen und ökonomischen Zusammenhänge sowie soziales Engagement.
Ausbildungsmöglichkeiten
■ Wiener Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention (WIAP)
■ Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention (AAMP)
■ Linzer Akademie für Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik
Die Ausbildung an einer Akademie für Arbeitsmedizin ist mit 70 Punkten auf das DFP der ÖÄK anrechenbar.
FACHARZT FÜR ARBEITSMEDIZIN
Facharztausbildung im Sonderfach Arbeitsmedizin
Eine fachärztliche Ausbildung (6 Jahre) im Sonderfach Arbeitsmedizin ist möglich. Das Hauptfach umfasst 4 Jahre Ausbildung und schließt eine 12 Wochen-Ausbildung mit Abschlussprüfung an einer Akademie für Arbeitsmedizin mit ein.
Informationen über Ausbildungsstätten für das Sonderfach Arbeitsmedizin bekommen Sie von der Österreichischen Ärztekammer ÖÄK.