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Seit 1. Jänner 2014 gilt die Verordnung über die Implementierung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA-VO | Bundesgesetzblatt II Nr. 505/2013). Durch den zentralen Zugriff auf (nicht auf der e-card gespeicherte) medizinische Daten ist durch ELGA derzeit keine Verbesserung der Patientenbetreuung zu erwarten, da eine für Patienten und Ärzte nützliche Suchfunktion (z.B. nach speziellen Blutwerten) in der derzeitigen Planung von ELGA nicht vorgesehen ist.

Wenn man den zentralen Zugriff auf die eigenen Gesundheitsdaten nicht will, muss man widersprechen.

Über Probleme in Bezug auf den Datenschutz hat der Verein ARGE DATEN - Österreichische Gesellschaft für Datenschutz eine ausführliche Informationsseite erstellt. Dort findet man auch die möglichen Wege zum Widerspruch, dem sog. opt-out. Zum opt-out-online-Formular: Willenserklärung zur ELGA

Am einfachsten widersprechen geht so:
Formular herunterladen, drucken (Seiten 1-2), ausfüllen, unterschreiben und mit der Kopie eines Personaldokumentes (z.B. Reisepass) per Post schicken
An die
ELGA-Widerspruchstelle
Postfach 180
1021 Wien

 

Stellungnahme der ÖGAM zur ELGA

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