Um als Arzt für Allgemeinmedizin selbständig tätig zu sein, d. h. das ius practicandi zu erlangen, muss nach der Promotion zum med. univ. Dr. eine Ausbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte (Krankenanstalt, Lehrpraxis) absolviert und eine Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin abgelegt werden.
Informationen zur postpromotionellen Ausbildung bietet die Ärztekammer für Kärnten, zur Arztprüfung die Akademie der Ärzte und zu den Rasterzeugnissen die Österreichische Ärztekammer.
Nach mehr als 40 Jahren Diskussion zur Reform der Ausbildung zum (Fach-) Arzt für Allgemeinmedizin gilt ab 1.6.2015 eine neue Ausbildungsverordnung. An die Stelle des dreijährigen Turnus im Krankenhaus tritt eine insgesamt 42 Monate*) umfassende Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin.
Nach neun Monaten Basisausbildung, die für alle Fachrichtungen verpflichtend ist, erfolgt die Spezialisierung auf das Fach Allgemeinmedizin mit 27 Monaten Spitalsturnus und mind. sechs Monaten*) Pflicht-Lehrpraxis.
*) Geplant ist eine stufenweise Aufstockung der Lehrpraxis auf zwölf Monate, somit eine Gesamtausbildungsdauer von 48 Monaten.