Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin

Um als Arzt für Allgemeinmedizin selbständig tätig zu sein, d. h. das ius practicandi zu erlangen, muss nach der Promotion zum med. univ. Dr. eine Ausbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte (Krankenanstalt, Lehrpraxis) absolviert und eine Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin abgelegt werden.

Informationen zur postpromotionellen Ausbildung bietet die Ärztekammer für Kärnten, zur Arztprüfung die Akademie der Ärzte und zu den Rasterzeugnissen die Österreichische Ärztekammer.

Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin
Ab 1.6.2026 tritt eine neue Ausbildungsordnung zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin in Kraft. Die Informationen zur genauen Ausgestaltung liegen dzt. (März 2026) noch nicht vollständig vor. Auf die Basisausbildung folgt die Sonderfach-Grundausbildung (vorher "Spitalsturnus") und weiter aufbauend die Sonderfach-Schwerpunktausbildung (vorher "Lehrpraxis").

Bis vor den Stichtag 1.6.2026 gilt noch die

ÄAO 2015
Seit 1.6.2015 gilt nach mehr als 40 Jahren Diskussion zur Reform der Ausbildung zum (Fach-) Arzt für Allgemeinmedizin die Ärzte-Ausbildungsverordnung 2015. An die Stelle des dreijährigen Turnus im Krankenhaus trat damals eine insgesamt 42 Monate
*) umfassende Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin.
Nach neun Monaten Basisausbildung, die für alle Fachrichtungen verpflichtend ist, erfolgt die Spezialisierung auf das Fach Allgemeinmedizin mit 27 Monaten Spitalsturnus und mind. sechs Monaten*) Pflicht-Lehrpraxis.

 Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin

*) Geplant war eine stufenweise Aufstockung der Lehrpraxis auf zwölf Monate, somit eine Gesamtausbildungsdauer von 48 Monaten. 
Stichtag Basisausbildung ab 1.6.2015: 6 Monate Lehrpraxis
Stichtag Basisausbildung ab 1.6.2022: 9 Monate Lehrpraxis
Die Dauer von 12 Monaten für die Lehrpraxis sind hinfällig, da zuvor die Ausbildung zum FA für Allgemein- und Familienmedizin beginnt (Stichtag 1.6.2026).

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