Das Berufsbild beschreibt primär das Tätigkeitsprofil des Arbeitsmediziners, dessen Aufgabe es ist, Gesundheit und Leistungsfähigkeit der im Erwerbsleben tätigen Menschen zu erhalten und zu fördern. Da aber die Auswirkungen der sog. „Einflussfaktoren“ auf Leistung und Gesundheit von Menschen unabhängig von Organisationsformen bzw. Zweck der Tätigkeit sind, stehen auch nicht ausschließlich erwerbsorientierte Tätigkeiten im Blickpunkt des Arbeitsmediziners.
Basierend auf ihre Definition und Aufgabenstellung ist die Arbeitsmedizin die Präventivmedizin schlechthin. Primäre Aufgabe des Arbeitsmediziners ist, dafür zu sorgen, dass Menschen durch Arbeit nicht krank werden bzw. ihre Leistungsfähigkeit verlieren.
Der Arbeitsmediziner muss selbst seine Tätigkeit als umfassende und professionelle Dienstleistung im Betrieb positionieren, kommunizieren und leben. Seine Tätigkeit steht im Dienste aller Beteiligten im Betrieb, von seiner Kompetenz profitieren Mitarbeiter und Unternehmer.
Dies erfordert vom Arbeitsmediziner adäquate Verhaltens- und Umsetzungsstrategien. Er muss ein umfassendes Leistungsspektrum anbieten und darf sich nicht darauf beschränken, bestehende Mängel aufzuzeigen.
Für einen produktiven Beitrag der Arbeitsmedizin zum Gesamterfolg eines Betriebes ist die Übereinstimmung zwischen angebotener Leistung des Arbeitsmediziners/der Arbeitsmedizinerin und der Erwartungshaltung des Unternehmens von großer Bedeutung. Die Vereinbarung von Zielen ist, abgesehen von absoluten Minimalzielen, die in der Regel per Gesetz definiert sind – daher immer ein konsensualer Vorgang zwischen Unternehmen und Arbeitsmediziner/-in.
Der Arbeitsmediziner ist aus seinem ganzheitlichen Verständnis für den „Produktionsfaktor Mensch“ der Experte zur Betreuung, Erhaltung und Förderung von „Humankapital“.
Die Arbeitsmediziner
■ erkennen gesundheits- und leistungsrelevante Faktoren im betrieblichen Geschehen,
■ bewerten diese in ihrer Auswirkung auf den Menschen und den betrieblichen Ablauf,
■ entwickeln Verbesserungsmaßnahmen, veranlassen deren Umsetzung und kontrollieren deren Effizienz, und
■ klären individuelle Gesundheitsstörungen hinsichtlich ihrer arbeitsbedingten Ursachen.
Die Arbeitsmedizin handelt auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und psychosozialer Kompetenz. Bei der Umsetzung ihrer Erkenntnisse im Betriebsalltag berücksichtigt sie physische, psychische und soziale Einflüsse im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtungsweise.“
Die Aufgaben der Arbeitsmedizin sind im ASchG § 81 definiert. | Was ist Arbeitsmedizin?
Wirtschaftmedizin
Für jeden Arbeitsmediziner, der Leistungen anbietet, die über den Bereich der traditionellen Arbeitsmedizin hinausgehen - in noch viel höherem Ausmaß jedoch für einen Medizin-Manager, der im Bereich Entwicklung von Humanressourcen tätig wird -, sind Begabung und Willen zur Auseinandersetzung mit Arbeitsorganisation, Wirtschaftspsychologie, Organisations- und Personalentwicklung etc. unumgänglich.
Ausbildung zum Arbeitsmediziner|Begehung und Evaluierung (Arzt als Dienstgeber)